Zwenkau und seine Kindertageseinrichtungen

Zwenkau und seine Kindertageseinrichtungen

Sucht man in der Presse nach bundesweiten Zahlen zur Situation in der früh-kindlichen Erziehung, so trifft man auf folgende Horrormeldungen:

Im Jahr 2017 fehlten in Deutschland insgesamt rund 296.000 Betreuungsplätze /1/. Die Autorengruppe Fachkräftebarometer (2017) prognostiziert eine zunehmende Engpasssituation aufgrund der den nächsten Jahren altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt ausscheidenden Fachkräfte, die einen hohen Ersatzbedarf verursachen /2/. Die Autorengruppe Bildungsbericht stellt einen bundesweiten Bedarf an KITA-Personal bis zum Jahr 2025 von 313.000 Personen fest /3/.

Dabei ist es hinlänglich bekannt, dass die frühkindlichen Förderung einen signifikanten Beitrag zur Steigerung des Wachstums, zum Abbau von Bildungsar­mut, zur Senkung von Kinderarmut und zur Erhöhung von Kompeten­zen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften leistet und langfristig zu einer hohen fiskalischen Rendite führt /4/. Die bundesweite Gesamtsituation und speziell die vor der Stadt Zwenkau liegenden gewaltigen Aufgaben in diesem Bereich sind für und Anlass, unsere Positionen zur Problematik KITA darzulegen.

Die Bereitstellung, Organisation und zu einem großen Teil auch die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen gehört zu den pflichtigen Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) /5/

Bestehende Kindereinrichtungen /6/

Die Stadt Zwenkau verfügt zum heutigen Stand über diese Kindertagesein-richtungen mit folgenden Plätzen:

Kita „Anne Frank“, 58 Plätze davon 24 Krippe möglich

Kita „Pulvermühle“, 163 Plätze davon 35 Krippe und 64 Hort möglich, 3 Integrativplätze

Kita „Pirateninsel“, 106 Plätze davon 30 Krippe möglich, 3 Integrativplätze

Kita „Maria Franz“, 66 Plätze davon 22 Krippe möglich

Kita „Bunte Schmetterlinge“, 27 Plätze davon 12 Krippe möglich, 4 Integrativplätze

Ev.-Luth. Kita Großdalzig, 37 Plätze davon 12 Krippe möglich

Ev.-Luth. Kita Zwenkau, 65 Plätze davon 10 Krippe und 25 Hort möglich, 3 Integrativplätze

Regenbogen Hort Zwenkau, 200 Plätze Hort

Schulhort Lebenswelt, 70 Plätze Hort

Erweiterungen und Neubau

Auf Grund des Wachstums der Stadt durch die Errichtung von neuen Wohnquartieren und einem allgemeinen Zuzug hat der Stadtrat folgende Erweiterungen und Neubau beschlossen:

Stadtratssitzung vom 27. Juli 2017

Beschluss Nr. : 17 056

Der Stadtrat beschließt die Schaffung von zusätzlichen achtzehn Plätzen in der Kindertagesstätte Pirateninsel, Leipziger Straße 157 in 04442 Zwenkau. Der Bürgermeister wird beauftragt das Baugenehmigungsverfahren für den Erweiterungsbau gemäß der Planung Stand 12.06.2017 (Anlage) einzuleiten.

Für die anteilige Deckung der ermittelten Planungs- und Baukosten in Höhe von 305.014,30 EUR ist ein Förderantrag zu stellen. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen für diese Planungs-und Baukosten in Höhe von 305.014,30 EUR ist in der Haushaltplanfortschreibung zu sichern. Die Mehraufwendungen für Personal - und Betriebskosten für diese achtzehn Plätze in Höhe von 91.050,00 EUR pro Jahr sind zu sichern.

Stadtratssitzung vom 31.08.2017

Beschluss Nr.: 17 068

Der Stadtrat beschließt, eine Kindertagesstätte in Modul- oder ähnlicher Schnellbauweise mit Herstellungskosten in Höhe von maximal 25.000,00 EUR je Platz zur Schaffung von ca. 70 Plätzen als Interimslösung zu planen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, ein Planungsbüro zu beauftragen und das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten. Zur Sicherung der Finanzierung dieser Kindertagesstätte ist ein Förderantrag zu stellen.

Stadtratssitzung vom 31.08.2017

Beschluss Nr.: 17 069

Der Stadtrat beschließt die Schaffung von zusätzlich 25 Plätzen für das Schuljahr 2017/18 und weiteren 25 Plätzen für das Schuljahr 2018/19 in der Kindertagesstätte DPFA-Regenbogenhort Zwenkau, Pestalozzistraße 17 in 04442 Zwenkau. Die Mehraufwendungen für Personal-und Sachkosten für diese insgesamt fünfzig Plätze in Höhe von 108.245 EUR für das Jahr sind zu sichern.

Entsprechend der Verwaltungsvorschrift /7/ VwV Kita Bau beträgt die Fördersumme durch den Freistaat Sachsen 25.000 € pro KITA-Platz. Durch die derzeitige Befeuerung des Baumarktes liegen die Kosten aber bei 32.000-35.000 €. Diese Mehrkosten bleiben bei der Kommune hängen. Im Falle der beschlossenen KITA „Wiesengrund“ (Beschluss Nr.: 17 068) bedeutet das bei geplanten 70 Plätzen eine Summe von 490.000-700.000 €, die durch die Stadt zu stemmen ist. Hier ist eine Nachbesserung durch das Land dringend erforderlich!

Elternbeiträge

Wie werden sie festgelegt?

Die Elternbeiträge werden auf der Basis der Personal- und Sachkosten (Betriebskosten) des Vorjahres für das kommende Jahr berechnet. In Sachsen beteiligen sich das Land, die Kommune und die Eltern an den Beträgen. An den Aufwendungen für die Gebäude (Reparaturen, Abschreibung, Mieten) werden die Eltern nicht beteiligt. Der Anteil der Eltern ist in Sachsen gesetzlich festgelegt /8/. Er liegt zwischen 20 und 23 bei Krippe, KITA und beim Hort zwischen 20 und 30 % und zwar nur für das erste Kind von Familien. Im Falle der Kosten für die Kinderkrippe (9h) beträgt der Anteil der Elternbeiträge für Familien in Zwenkau für das zweite Kind 13,8 %, für das 3. Kind 4,6 % und für Alleinerziehende (1.Kind) 20,7 % der Betriebskosten für den Platz. Vor der Diskussion im Stadtrat schlägt die Verwaltung das entsprechende Zahlenwerk vor. Die Verwaltung wird sich dabei immer an der Obergrenze von 23 % orientieren, da sie sich nicht den Vorwurf einhandeln kann, der eigenen Stadt zu schaden, denn jede Festsetzung kleiner 23 % muss durch die Kommune kompensiert werden. Die Stadtratsfraktion der CDU hat seit Jahren für die Ausschöpfung der Obergrenze plädiert. Gründe dafür sind einmal die hohen Subventionen für einen Kita-Platz von mindestens 77 %, für die der kommunale Haushalt mehr als 50 % seines Gesamtvolumens bereitstellt /9/. Zum Anderen existieren bereits erwähnte Rabatte für weitere Kinder und Alleinerziehende sowie eine Befreiung von den Beiträgen (Freiplätze) auf Antrag für sozial benachteiligte Eltern.

Politisch motiviert?

Betrachtet man die Argumente für die Festlegung der Elternbeiträge für 2018, so findet man in Städten der Umgebung einhellig die rein wirtschaftlichen Argumente mit einer Tariferhöhung für Erzieherinnen und Erziehern von durchschnittlich 4.3 % sowie einen leicht verbesserten Betreuungsschlüssel /10,11,12/. Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Kosten für ausgewählte Positionen der Kinderbetreuung für die Städte Böhlen (Bürgermeisterin 2016 Frau Gangloff, Die Linke), die Stadt Leipzig (Herr Jung, SPD), die Stadt Markranstädt (Herr Spiske, Freie Wähler), die Stadt Markkleeberg (Herr Schütze, SPD) und die Stadt Zwenkau (Herr Schulz, CDU).

Böhlen1

Leipzig

Markranstädt

Markkleeberg

Zwenkau

Kinderkrippe (9h)

202,00

211,14

204,39

199,90

191,79

Kindergarten (9h)

106,00

130,12

131,55

128,95

121,99

Hort (6h)

67,00

75,15

71,65

74,82

67,54

1Zahlen von 2016,

Diese Auswahl zeigt, dass tatsächlich die wirtschaftlich Argumente gegenüber politischen Motivationen überwiegen. Allerdings nutzt die jeweilige Opposition die jährliche Gebührenanpassung gerne, um diese als politischen Willkürakt zu brandmarken: “Erhöhung der KITA-Elternbeiträge zum 01.01.2018: Ebenfalls zur heutigen Stadtratssitzung wurde die Erhöhung der Elternbeiträge für die KITA-Betreuung im Kindergartenalter mit den Stimmen von CDU und der Linken beschlossen. „Gemeinsam für Zwenkau“ hat wie auch in den zurückliegenden Jahren gegen die Erhöhung gestimmt. Wir sehen keine Notwendigkeit für die Erhöhung, auch nicht unter haushaltsseitigen Gesichtspunkten. Ohne jede Not folgen also die Stadträte mehrheitlich dem Vorschlag der Stadtverwaltung, um den maximal möglichen Betrag von den Eltern abzufordern.“ /13/

Wie man es nicht machen sollte

Die LVZ berichtet auf Seite 16 der Ausgabe vom 03.02.2018 unter dem Titel: „SPD, Linke und CDU gegen höhere Beiträge: Das dürfte vom Tisch sein: SPD, Linke und CDU haben gestern angekündigt, die ab dem 1. April 2018 geplante Erhöhung der Elternbeiträge für Kitas und Schulhorte abzulehnen. Wie berichtet, sollen die Beiträge auf Vorschlag der Verwaltung um 16,33 Euro monatlich in der Krippe sowie um 14,22 Euro in der Kita im Monat steigen“. Warum aber so drastische Erhöhungen? Neben den bereits genannten wirtschaftlichen Faktoren Tarifsteigerung und Betreuungsschlüssel ist der Blick auch auf das vergangene Jahr zu richten. 2017 beschließt der Leipziger Stadtrat eine Erhöhung aller Plätze um jeweils 1 Euro monatlich. Das Nichtausschöpfen der Obergrenze rächt sich nun in diesem Jahr, die Kosten für den Leipziger Haushalt belaufen sich bei der angekündigten Ablehnung der Vorschläge der Stadtverwaltung auf 2.05 Mio Euro. Falls die Betriebskosten im Jahr 2017 weiter gestiegen sind, kann sich im kommenden Jahr das nächste Fiasko für die Leipziger ergeben. Dann werden die notwendigen Erhöhungen noch deutlicher ausfallen und man läuft bei wiederholter Ablehnung in Gefahr, die gesetzlich festgelegte Grenze von 21 % zu unterschreiten. Das wird die Kommunalaufsicht nicht zulassen. Auch im Zwenkauer Stadtrat werden die Argumente „Obergrenze nicht voll ausschöpfen bzw. einmal die jährlichen Erhöhungen aussetzen“ in jedem Jahr zur Diskussion gebracht (siehe oben).

Gebühren abschaffen oder Betreuungsqualität erhöhen

Nach der Zustimmung der SPD zum Koalitionsvertrag berichtete die Internetplattform netmom: /14/

„Die Kompetenz für Bildung im Allgemeinen, also auch Kitas und Kindergärten, liegt jedoch weiterhin bei den Bundesländern. Laut Koalitionsvertrag ist allerdings vorgesehen, dass sich der Bund finanziell engagiert und somit eine „Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zu Gebührenfreiheit“ möglich macht.

In der Wirtschaft stößt der Plan auf große Zustimmung. Mütter haben so einen großen Anreiz, wieder erwerbstätig zu werden und somit mehr Einkommen zur Verfügung. Sie können so höhere Rentenansprüche erwerben und mehr zur Familienkasse beisteuern – und das ohne die Belastung von hohen Kita-Gebühren.

Doch es finden sich nicht nur Befürworter. Bildungsökonomen stehen der Gebührenabschaffung kritisch gegenüber. Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) stellt in einer aktuellen Studie fest, dass die beitragsfreie Betreuung von Kleinkindern nicht dazu führt, dass mehr Frauen erwerbstätig sind.“

Inzwischen hat die Familienministerin der GROKO F. Giffey einen Gesetzesentwurf eingebracht, der als „Gute Kita-Gesetz“ Eingang in die öffentlichen Diskussionen gefunden hat. Aus dem Referentenentwurf /15/ werden die Fördersummen des Bundes ersichtlich:

Die Koalitionäre wollen „Länder und Kommunen weiterhin beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und dem Angebot an Kindertagespflege sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit [unterstützen].“ Dafür sollen „jährlich laufende Mittel zur Verfügung [gestellt werden] (2019 0,5 Milliarden, 2020 eine Milliarde, 2021 zwei Milliarden Euro).“

Nach unserer Auffassung muss die Erhöhung der Qualität der Betreuung Priorität gegenüber der Gebührenbefreiung haben. Die Qualität der Betreuung findet ihren Ausdruck vor allem im Personalschlüssel. Hierbei nimmt Sachsen einen der letzten Plätze im Bundesländervergleich ein. Im § 12 Abs. 2 SächsKitaG (in der ab 1. September 2018 geltenden Fassung) Kitagesetzes /7/ werden die Personalschlüssel festgeschrieben:

„(1) Kindertageseinrichtungen müssen über eine ausreichende Anzahl pädagogischer Fachkräfte für die Leitung und die Arbeit mit den Kindern verfügen. Die Arbeit der Fachkräfte kann durch weitere geeignete Mitarbeiter sowie durch Eltern unterstützt werden.

(2) Es gelten in der Regel folgende Personalschlüssel:

1. Kinderkrippe: eine vollbeschäftigte pädagogische Fachkraft für 5 Kinder,

2. Kindergarten: eine vollbeschäftigte pädagogische Fachkraft für 12 Kinder,

3. Hort: 0,9 pädagogische Fachkraft für 20 Kinder,

4. eine vollbeschäftigte pädagogische Fachkraft zur Leitung einer Kindertageseinrichtung für je zehn einzusetzende vollbeschäftigte pädagogische Fachkräfte nach den Nummern 1 bis 3.“

Baden-Würtemberg mit einem Schlüssel von 1:3.0 und Bremen mit 1:3.1 sind die Spitzenreiter im Vergleich der Bundesländer.

Bezüglich der Anzahl und der Ausbildung des Personals hat Sachsen gegenüber anderen Bundesländern Vorteile. In Sachsen gibt es keinen Mangel, die Zahl der Absolventen an den Fachschulen deckt den aktuellen Bedarf /16/. Im Jahr 2017 hatten 10,8 Prozent des Personals in Kindertageseinrichtungen einen Hochschulabschluss (Bundesdurchschnitt: 6,9 Prozent). /17/

Ein weiteres Qualitätskriterium ist nach unserer Meinung die Mehrsprachigkeit der frühkindlichen Bildung. Auch aus diesem Grunde hat die CDU-Fraktion am 20.10.2016 gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE im Zwenkauer Stadtrat Antrag für die notwendige Kapazitätserweiterung der KITA-Plätze in Zwenkau und den Ortsteilen einen Kindergarten von mindestens 75 Plätzen zu planen, zu bauen und durch einen freien Träger mit einem multilingualen Konzept betreiben zu lassen.

In Bezug auf eine generelle Beitragsfreiheit bei gleichzeitiger Anhebung des Betreuungsniveaus mit einem Personalschlüssel von 1:3 hat die Bertelsmann Stiftung folgende Zahlen errechnet /18/:

Für eine generelle Beitragsfreiheit müsste der Staat den Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zufolge jährlich rund 5,7 Mrd. Euro aufbringen, für Zusatzgebühren weitere 1,6 Mrd. Euro. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, weist darauf hin, dass bereits für den Aufbau ausreichender und kindgerechter Kita-Plätze allein acht Mrd. Euro im Jahr aufgebracht werden müssten. "Bei der Kita-Finanzierung klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander." Beitragsfreiheit und Qualitätsausbau kosten insgesamt jährlich 15,3 Mrd. Euro – dem gegenüber hat der Bund bislang 3,5 Mrd. Euro für die aktuelle Legislaturperiode zugesagt. Allein im Jahr 2021 fehlen nach aktuellen Planungen 13,3 Mrd. Euro. "Dem politischen Versprechen der Beitragsfreiheit fehlt die finanzielle Substanz. Aktuell ist zu befürchten, dass die Qualität auf der Strecke bleibt."

Da die Bildung trotz Förderung des Bundes in der Hoheit der Länder liegt, führen einzelne Bundesländer derzeit eine generelle Gebührenfreiheit ein. So berichtete „Die Welt“ am 30.07.2018 /19/:

„Berlin ist damit das erste Bundesland, das die Kita-Gebühren komplett abschafft. In Rheinland-Pfalz gibt es die Beitragsfreiheit für Kinder ab zwei Jahren bereits seit 2010. In Niedersachsen und Hessen ist die Kinderbetreuung ab 1. August für Kinder ab drei Jahren beitragsfrei. Brandenburg steigt ebenfalls ein: Ab 1. August müssen Eltern zunächst für das letzte Kita-Jahr kein Geld mehr zahlen.“

Dabei ist auffällig, dass es sich bis auf Hessen um Nehmerländer im Bundesfinanz-ausgleich handelt (Berlin +4232,88 Mio, Niedersachsen +695,93 Mio, Brandenburg +606,94 Mio, Rheinland-Pfalz +392,4 Mio, Hessen -2480,42 Mio) /20/. Das nennt man Geschenke auf Kosten Anderer.

Fazit:

Bund und Land engagieren sich beim Bau und der Unterhaltung der KITAS viel zu wenig. Unsere Auffassungen dazu:

  • - Der Finanzrahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ ist für eine Qualitätserhöhung und eine Beitragsfreiheit einfach unzureichend.
  • - Die Fördersummen der VwV Kita Bau müssen an die Marktlage angepasst werden
  • - Qualitätssteigerung vor Beitragsfreiheit
  • - Qualitätssteigerung durch bessere Personalschlüssel, Förderung statt Betreuung, Mehrsprachigkeit

/1/ Geis, Wido, 2018, Kinderbetreuung: Es fehlen immer noch fast 300.000 U3­Plätze, IW­Kurzbericht, Nr. 11, Köln

/2/ Autorengruppe Fachkräftebarometer, 2017, Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2017, Weiterbildungs­initiative Frühpädagogische Fachkräfte, München

/3/ Autorengruppe Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland 2018, Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Wirkungen und Erträgen von Bildung, Bielefeld 2018

/4/ OECD, 2017b, Starting Strong 2017. Key OECD Indicators on Early Childhood Education and Care, Paris

/5/ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl.I S. 2438) geändert worden ist.

/6/ www.zwenkau.de/index.php/leben-und-wohnen/bildung-und-erziehung

/7/ Gesetz über Kindertageseinrichtungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) geändert worden ist

/8/ VwV Kita Bau vom 10. März 2017 (SächsABl. S. 455), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl.SDr. S. S 409)

/9/ Stadtverwaltung Zwenkau, Kämmerei

/10/ LVZ vom 01.11.2017: “Kindergarten kostet ab Januar fünf Euro mehr“ (Zwenkau)

/11/ LVZ vom 02.02.2018 „Stadt erhöht ab April die Kita-Beiträge“ (Leipzig)

/12/ LVZ vom 04.11.2017 „Markranstädt hat die höchsten Kita-Gebühren in der Region“

/13/ https://de-de.facebook.com/gemeinsamfuerzwenkau/

/14/ https://www.netmoms.de/nachrichten/cdu-und-spd-einigen-sich-kommen-bald-die-kostenlosen-kitas/

/15/ Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität in der

Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz), Bearbeitungsstand: 24.04.2018

/16/ Studie im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) Köln, 15. August 2018

/17/ https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/sachsen-will-erzieher-ausbildung-nicht-reformieren-100.html, 16.08.2018

/18/ Pressemeldung der Bertelsmann-Stiftung, 28.05.2018, Kita: Qualitätsausbau und Beitragsfreiheit kosten jährlich 15 Mrd. Euro zusätzlich

/19/ Die Welt vom 30.07.2018

/20/ https://de.statista.com/statistik/daten/studie/71763/umfrage/geber-und-empfaenger-beim-laenderfinanzausgleich/